Auch ihr Klassiker hat eine Geburtsurkunde
Ihr Mercedes-Benz ist mehr als ein Fahrzeug – er besitzt einen dokumentierten Ursprung. Die Mercedes-Benz Classic Geburtsurkunde dokumentiert den in den verfügbaren historischen Archivunterlagen ausgewiesenen Auslieferungszustand Ihres Fahrzeugs. Das individualisierte und repräsentative Dokument wird auf hochwertigem Papier gefertigt und in einer eigens dafür vorgesehenen Mappe ausgeliefert.
Anhand der Fahrzeug-Identifikationsnummer und nach Vorlage eines Eigentumsnachweises wird die Geburtsurkunde auf Grundlage der verfügbaren historischen Archivunterlagen erstellt.
Abhängig von Fahrzeugtyp, Baujahr sowie den für das jeweilige Fahrzeug verfügbaren Archivunterlagen kann sie insbesondere folgende Informationen enthalten:
• FIN (Fahrzeug-Identifikationsnummer)
• VIN bei US-Fahrzeugen
• Marke
• Fahrzeugtyp
• Aufbauart
• Versanddatum
• Motornummer
• Getriebenummer
• Lackierung
• Innenausstattung
• Sonderausstattung
Verfügbarkeit: Die Geburtsurkunde ist für Mercedes-Benz Pkw der Baujahre vom 1. Januar 1986 bis zum 31. Dezember 2010 erhältlich. AMG-, Van- und smart-Modelle sind von diesem Angebot ausgeschlossen.
Wichtige Hinweise zum Inhalt: Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf den in den verfügbaren historischen Archivunterlagen ausgewiesenen Auslieferungszustand. Nach der Auslieferung vorgenommene Änderungen, Umbauten, Reparaturen, Restaurierungen oder der Austausch von Fahrzeugteilen werden nicht berücksichtigt. Eine Untersuchung oder technische Überprüfung des konkreten Fahrzeugs findet nicht statt.
Die Geburtsurkunde enthält daher keine Aussage über den gegenwärtigen Zustand, die heutige Originalität, die Authentizität, die Verkehrssicherheit, die Zulassungsfähigkeit oder den Wert des Fahrzeugs oder einzelner Fahrzeugteile. Sie stellt insbesondere kein Echtheitszertifikat, Wertgutachten, Eigentumsnachweis oder technisches Gutachten dar. Die gesetzlichen Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
Ausschluss des Widerrufsrechts: Die Geburtsurkunde wird individuell anhand der vom Besteller angegebenen Fahrzeug-Identifikationsnummer und der dem jeweiligen Fahrzeug zugeordneten historischen Archivinformationen angefertigt. Da sie nicht vorgefertigt ist und fahrzeugindividuell erstellt wird, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.